Jeden kann es treffen, ob im Kindesalter, in den „besten Jahren“ oder als Senior: pflegebedürftig zu werden und auf Hilfe und Unterstützung durch die Familie oder andere Personen angewiesen zu sein.
Ursache für Pflegebedürftigkeit kann ein Unfall, eine Operation oder eine chronische Erkrankung sein und sowohl die geistig-emotionale Verfassung als auch die Körperfunktionen betreffen.
Die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds überfordert häufig die Angehörigen und kann zu einer großen finanziellen Belastung für den Pflegebedürftigen werden. Hier greift die Pflegeversicherung.
Die Höhe der Leistungen hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch einen Vertreter des medizinischen Dienstes (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung durch Einstufung in Pflegegrade festgestell
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